Auslandsreise-Krankenversicherung:
- Erstattung von Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlung im Ausland
- Krankentransporte im Ausland zur stationären Behandlung ins Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Inland
- Weltweiter mehrsprachiger 24-Stunden Notruf-Service
- notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bei Frühgeburten im Ausland bis 50.000,- EUR
- schmerzstillende Zahnbehandlung im Ausland einschließlich einfacher Zahnfüllungen sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
- Kein Selbstbehalt
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Leistungen Auslandsreise-Krankenversicherung (PDF)
Versicherungsbedingung Auslandsreise-Krankenversicherung (PDF)
Allgemeine Informationen und Definitionen (PDF)
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