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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:
  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
  • Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- EUR je versicherte Person.
  • Abschlussfrist: Alle Prämien, die die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung enthalten, sind sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.


Leistungen RRV / Urlaubsgarantie (PDF)

Versicherungsbedingung aller Reiseversicherungen (PDF)

Allgemeine Informationen und Definitionen (PDF)





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